Aufträge werden auf der Basis des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) oder VOB (Vertragsordnung für Bauleistungen) abgewickelt.
Früher schien es generell sinnvoll jede Art von Bauaufträgen die VOB zu vereinbaren, denn das BGB hatte die rechtliche Situation eines Bauauftrages mit dem Erwerb eines Gegenstandes gleichgestellt.
Diese Situation ist zwischenzeitlich geändert und auch das BGB regelt nun die Ausführung von Bauleistungen in einer angemessenen Art und Weise.
Weitere Grundlagen eines Vertrages sind zu vereinbaren und hängen jeweils von der auszuführenden Bauleistung ab. Besonders erwähnenswert ist im Bereich der Betoninstandsetzung die"Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken" (TR Instandhaltung) vom "Deutschen Institut für Bautechnik" (DIBt) und die "Richtlinie zum Schutz und zur Instandsetzung von Betonbauteilen" (RL SIB) vom "Deutschen Ausschuss für Stahlbeton" (DAfStb).