Fragen und Antworten

Gibt es Regelwerke, die den Hauptteil der allgemein anerkannten Regeln der Technik im Bereich der Betoninstandhaltung ausdrücken?
Ja, das ist die "Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken" (TR Instandhaltung) vom "Deutschen Institut für Bautechnik" (DIBt) und die "Richtlinie zum Schutz und zur Instandsetzung von Betonbauteilen" (RL SIB) vom "Deutschen Ausschuss für Stahlbeton" (DAfStb). Andere Regelwerke gelten ergänzend.

 

Steht in der "TR Instandhaltung" und "RL SIB" alles drin was mit Betoninstandsetzung zu tun hat?

Nein. Insbesondere Produkte sind in der EN DIN 1504 geregelt. Dann gibt es noch eine Anzahl von Regelwerken, die in Bezug auf Randbereiche gelten, als Beispiel bei Untersuchungen von Beton oder dessen Bewertung.

 

Welche Aufgabe hat der sachkundige Planer?

Der sachkundige Planer muss aufgrund seiner Ausbildung und seiner Berufserfahrung in der Lage sein die Ursache von etwaigen Betonschäden zu ergründen und muss dann dem Auftraggeber einen oder mehrere Wege aufzeigen können wie vom derzeitigen Ist- Zustand zum Soll- Zustand zu kommen ist. Der sachkundige Planer hat die Aufgabe sein Fachwissen so auf die einzelne Problematik anzuwenden, dass er den Immobilieneigentümer in die Lage versetzen kann, dass dieser für seine Immobilie eine informierte Entscheidung treffen kann.

 

Kann ich als Immobilieneigentümer nicht einfach direkt ein Ausführungsunternehmen mit der offensichtlich notwendigen Betoninstandsetzung beauftragen?

Wenn das Ausführungsunternehmen einen sachkundigen Planer hat ist das problemlos möglich.