Als Hausverwaltung möchten wir uns erlauben Ihnen einen besonderen Ratschlag zu geben:
die Richtlinie zum Schutz und zur Instandsetzung von Betonbauteilen (Rili SIB) vom Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) stellt in Deutschland die allgemein anerkannte Regel der Technik dar. In der Rili SIB steht, dass jede Betoninstandsetzung von einem sachkundigen Planer geplant werden muss.
Wenn Sie als Hausverwalter eine Betoninstandsetzungsarbeit direkt an einen Handwerker beauftragen, dann möchten wir Ihnen anraten, dass Sie sich von Ihrer Eigentümergemeinschaft vorher bestätigen lassen, dass Sie von den allgemein anerkannten Regeln der Technik befreit sind.
Diese Empfehlung basiert auf dem Gedanken, dass Sie als Hausverwalter der Eigentümergemeinschaft gegenüber prinzipiell dafür haften, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Wenn Sie etwas für die Eigentümer ausführen lassen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht einhalten, dann haften Sie für die Konsequenzen. Das bedeutet, dass wenn Sie einen Handwerker direkt beauftragen und dieser Handwerksbetrieb nicht über die Qualifikation eines sachkundigen Planers verfügt, dann übernehmen juristisch gesehen Sie diesen Teil.