SIVV- Bauleitung: in der Richtlinie zum Schutz und zur Instandhaltung von Betonbauteilen (Rili SIB) vom Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) ist gefordert, dass bei jeder Betoninstandsetzung ein Bauleiter mit SIVV- Qualifikation dauernd an der Baustelle ist und die ausführenden Maßnahmen entsprechend den Vorgaben in der Rili SIB protokolliert.
Der SIVV- Schein war der erste bundesweit anerkannte Ausbildungsnachweis im Bereich der Betoninstandsetzungen. Die Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragte den Deutschen Beton- und Bautechnik- Verein e.V. einen Qualifikationsnachweis für Bauingenieure zu erarbeiten, so dass diese als qualifizierte Bauleiter an Ingenieurbauten (Brücken, Tunnels...) angesehen werden können, um so die Qualitätssicherung auf der Baustelle bei Betoninstandsetzungsarbeiten zu gewährleisten. Der Deutsche Beton- und Bautechnik- Verein e.V. erarbeitete daraufhin die Bescheinigung für das Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken (SIVV) von Betonbauteilen, die dann in den Zusätzlich Technischen Vertragsbedingungen für Rissinjektionen (ZTV- Riss) in 1988 und den Zusätzlich Technischen Vertragsbedingungen für Schutz- und Instandsetzungsarbeiten von Betonbauteilen (ZTV- SIB) in 1990 erstmals als Qualifikationsnachweis des Bauleiters gefordert wurde. Der SIVV- Schein fand dann so hohen Zuspruch, dass der Deutsche Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) sich später entschied diesen Qualifikationsnachweis auch für Nicht- Ingenieurbauten in der Rili SIB zwingend vorzugeben.
Qualifizierte Führungskraft: in der Richtlinie zum Schutz und zur Instandhaltung von Betonbauteilen (Rili SIB) vom Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) ist gefordert, dass das ausführende Unternehmen die Leistungsbeschreibung des Bauherrn durch eine Oberbauleitung mit der Qualifikation "qualifizierte Führungskraft" überprüft. Der Oberbauleiter des ausführenden Handwerkunternehmens, auch Fachbauleiter genannt, muss nicht ständig an der Baustelle sein, aber er muss die Ausführungsvorgaben des Auftraggebers überprüft haben und die Baustelle überwachen. Diese Ausbildung für Bauingenieure zur qualifizierten Führungskraft erfolgt seit 2013 von den Landesgütemeinschaften Instandsetzung von Betonbautwerken NRW, Baden- Württemberg und Bayern. Der Ausbildungsnachweis ist vom Deutschen Ausschuss für Stahlbeton und von der Bundesanstalt für Straßenwesen anerkannt. Hintergrund der Notwendigkeit dieses Ausbildungsnachweises liegt darin, dass das ausführende Unternehmen immer den Erfolg einer Maßnahme schuldet. Daher muss das ausführende Unternehmen auch in der Lage sein die ihm vorgegebenen Leistungsbeschreibungen dahingehend zu prüfen und zu erkennen, ob diese Leistungen den gewünschten Erfolg sichern. Das ausführende Unternehmen muss nicht in der Lage sein eine Betoninstandsetzung zu planen, aber es muss in der Lage sein zu erkennen, ob die übergebene Leistungsbeschreibung der angedachten Betoninstandsetzung erfolgreich umgesetzt werden kann. Und das ist die Aufgabe der qualifizierten Führungskraft.
Sachkundiger Planer: in der Richtlinie zum Schutz und zur Instandhaltung von Betonbauteilen (Rili SIB) vom Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) ist gefordert, dass jede Betoninstandsetzungsmaßnahme von einem sachkundigen Planer geplant wird. Zum derzeitigen Zeitpunkt (Frühjahr 2019) kann diese Planung durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer erfolgen. Im derzeitigen Gelbdruck der neuen Richtlinie ist vorgesehen, dass diese Möglichkeit in Zukunft nicht mehr bestehen wird und dass der sachkundige Planer direkt vom Auftraggeber beauftragt werden muss und dass diese Leistung künftig nicht mehr Teil des beauftragten Handwerksunternehmens sein kann. Es soll künftig klar getrennt sein, dass der Auftraggeber vorgibt welche Leistung er erbracht haben möchte und dass das ausführende Unternehmen dann die geforderte Leistung erbringt. Nachdem die Qualifikation des sachkundigen Planers bereits seit 2001 in der Richtlinie vorgegeben war, haben es verschiedene Bildungsträger auf sich genommen jeweils ihre eigene Ausbildung zum sachkundigen Planer anzubieten. Um den sich daraus ergebenden Problemen im Alltag entsprechend entgegenzuwirken, hat der Ausbildungsbeirat Sachkundiger Planer des Deutschen Instituts für Prüfung und Überwachung e.V. (GÜP) im Auftrag des Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) für diese Weiterbildungsmöglichkeit für Bauingenieure einheitliche Ausbildungs- und Referenznachweise zur Zulassung des Lehrganges, zum Lehrganges selbst und der Prüfung geschaffen, so dass seit 2018 ein Ausbildungsnachweis zum sachkundigen Planer vorliegt, der vom Deutschen Ausschuss für Stahlbeton und von der Bundesanstalt für Straßenwesen anerkannt ist.
Fremdüberwachung: in der Richtlinie zum Schutz und zur Instandsetzung von Betonbauteilen (Rili SIB) vom Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) ist gefordert, dass wenn eine Situation der Standsicherheitsgefährdung vorhanden ist, dann müssen die Betoninstandsetzungsarbeiten fremdüberwacht werden. Eine Fremdüberwachung kann nur durch eine anerkannte Fremdüberwachungsstelle ausgeführt werden.