Technische Aussagen zu Betoninstandsetzungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die ausführungstechnischen Vorgaben für Betoninstandsetzungen sind in Deutschland vorwiegend durch die Richtlinie zum Schutz und zur Instandsetzung von Betonbauteilen (Rili SIB) durch den Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) geregelt. Diese Richtlinine wurde in 2001 herausgegeben.

 

Zwischenzeitlich wurden einige praktische Erfahrungen gemacht, die die Anpassungen verschiedener Aussagen in der Rili SIB notwendig machen würden und ebenso hat Europarecht und die EN DIN 1504 die Vorgaben in der Betoninstandsetzung enorm verändert. Daher gibt es beim DAfStb seit 2011 Bestrebungen eine neue Richtlinie herauszugeben.

 

Es ist daher in der Praxis heute (Frühjahr 2019) eine Situation vorhanden, dass Betoninstandsetzungen so geplant werden, dass sie der Rili SIB 2001 nicht widersprechen, aber dass die Erkenntnisse des entsprechenden Gelbdruckes der neuen Richtlinie bereits berücksichtigt werden. Zusätzlich zur Rili SIB gilt es generell die EN DIN 1504 zu beachten.

 

Hinzu kommen dann, je nach Gebäude oder Bauteil, weitere Regelwerke oder Fachschriften. In Parkbauten hat als Beispiel das Merkblatt "Parkhäuser und Tiefgaragen" vom Deutschen Beton- und Bautechnik- Verein e.V. (DBV) erheblichen Einfluß auf die anerkannten Regeln der Technik, da es durch das Erscheinungsdatum Januar 2018 neueste Erkenntnisse vermittelt und Situationen beinhaltet und beschreibt, über die sich die Rili SIB ausschweigt.

 

Ebenso wäre zu erwähnen, dass je nach Bauteil auch Vorgaben aus den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Ingenieurbauten (ZTV- Ing) von der Bundesanstalt für Straßenwesen Anwendung finden können, wenn über die entsprechende Details keine Vorgaben in der Rili SIB zu finden sind und die Anforderungen an das Bauteil den in der ZTV Ing beschriebenen Situationen entsprechen.