Seit etwa einem Jahrzehnt verbringen wir etwa 80 % unserer Arbeitsenergie mit Parkbauten und den damit verbundenen Problematiken.
In angrenzenden Arbeitsbereichen haben wir Bestandskunden, denen wir aus Gewohnheit mit anderen Problemen im Stahlbetonbau beratend zur Seite stehen
dürfen.
In der Untersuchung und Beratung von Parkgaragen haben wir einen Arbeitsbereich, der in den vergangenen Jahren enorme Veränderungen erfahren hat. Dabei empfinden
wir es als interessant, dass die Ausführung und die Materialien den geringeren Teil der Änderung ausmachen.
Änderungen sind vorwiegend im Bewusstsein der Immobilieneigentümer und Betreiber, und in den Regelwerken gekommen.
In den letzten Jahren sind Änderungen und angedachte Änderungen der Regelwerke das beherrschende Thema in der Betoninstandsetzung gewesen. Und es ist absehbar, dass
sich das noch weiter fortsetzen wird.
Aus dem Gedanken heraus, dass jeder Verfasser von etwaigen Schriften auf die neuesten Erkenntnisse und Entwicklungen reagiert und auch reagieren sollte, ist das
verständlich und richtig. Für das Personal, was informiert sein sollte was zum jeweiligen Datum als „allgemein anerkannte Regel der Technik“ angesehen werden muss und was „Stand
der Technik“ ist und was keinem der Beiden entspricht, bringen die ständigen Änderungen immer wieder neue Herausforderungen.
Der Wunsch der entsprechenden Gremien den Qualitätsstandard zu heben, hat auf diese Situation ebenso Einfluss wie die juristische Vorgehensweise der europäischen
Vereinheitlichung, die teilweise gerichtlich durchgesetzt wird.
Aus unserer Sicht ist es umso verwunderlicher mit wie wenig Fachwissen teilweise auf der Baustelle beraten wird. Da die jeweiligen Vorgehensweisen von Planern und
Bauleitern vorgegeben werden, werden nach unserem Verständnis heute viele Arbeiten ausgeführt, die den jeweiligen Vorstellungen der Planer entsprechen, aber sie haben weder etwas mit den
allgemein anerkannten Regeln der Technik noch mit dem Stand der Technik zu tun.
Hier befindet sich unser Tätigkeitsgebiet. Wir bewerten Bestandsbeton und beraten unsere Kunden über die derzeit vorhandenen technischen und gesetzlichen
Regelungen und bringen diese Vorgaben in Einklang mit der Praxis, so dass unsere Kunden sinnvolle und informierte Entscheidungen im Sinne ihrer Gebäude treffen können.